Buschmann: Ruhrgebiet vor Euro-Bonds retten!
Die europäische Staatsschuldenkrise bewegt die Menschen in unserem Land und bestimmte natürlich auch die Politik der letzten Wochen in Berlin. SPD und Grüne schlugen in diesem Zusammenhang so genannte Euro-Bonds vor. Diesem ungedeckten Zugriff anderer Staaten auf die Bonität Deutschlands erteilte Marco Buschmann als Wirtschaftsrechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion eine klare Absage. In einem Beitrag für das Debattenmagazin The European warnte er eindringlich davor, Euro-Bonds einzuführen.
Denn sie zielten genau in die falsche Richtung. Sie würden nur in Stein meißeln, dass alle Staaten – egal wie seriös sie haushalten – die gleichen Zinsen zahlen sollen. Damit würde jedoch der Zins als ökonomische Schuldenbremse ausgehebelt. Mit dem klaren Nein zu Euro-Bonds schützt die FDP auch die kommunalen Finanzen – gerade auch der arg gebeutelten Kommunen im Ruhrgebiet. Denn zwischen Euro-Bonds und kommunalen Finanzen besteht ein direkter Zusammenhang: Selbst die Anhänger von Euro-Bonds gestehen ein, dass es bei einer Einführung von Euro-Bonds für Deutschland teurer wird, sich Geld zu leihen. Dieser Effekt macht nicht beim Bund halt.
Er würde auch die Refinanzierung von Ländern und Gemeinden erfassen. Das heißt: Mit Euro-Bonds würde es auch für die Gemeinden im Ruhrgebiet teurer, sich zu refinanzieren. Allein für seine Heimatstadt Gelsenkirchen rechnet Buschmann langfristig mit einer zusätzlichen Belastung von 24 Millionen im Jahr, wenn man Euro-Bonds einführte.
Weiterhin setzte sich Buschmann für die intensive demokratische Kontrolle der Europäischen Finanzstabilität (EFSF) ein.
Die sogenannte Ertüchtigung der EFSF erfolgte im deutschen Recht mit einem allgemeinen Parlamentsvorbehalt, um das Budget-Recht des deutschen Parlaments zu schützen. Wie wichtig der Parlamentsvorbehalt ist, machte Buschmann auch in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) deutlich. Die Vertreter Deutschlands in den Gremien des EFSF müssen nach der nun erfolgten Ertüchtigung bei allen haushaltsrelevanten Entscheidungen mit Nein stimmen, es sei denn, es liegt vorher die ausdrückliche Zustimmung des Deutschen Bundestages vor. Einen stärkeren Kontrollmechanismus wird man im gesamten deutschen Recht nicht finden. In seiner Rede im Deutschen Bundestag sagte Buschmann dazu, dass damit die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 7. September 2011 aufgestellten Anforderungen einer Parlamentsbeteiligung sogar noch übertroffen wurden.
Um das Thema Rettung ging es auch bei einem weiteren Termin: Marco Buschmann traf Retter aus dem Ruhrgebiet! Der Kreisbeauftragte des Technischen Hilfswerk (THW) Gelsenkirchen, Gerd Frey, traf mit Buschmann in Berlin zusammen. Auf der Veranstaltung „MdBs und THW – Helfen rund um die Uhr“ war Marco Buschmann im Gespräch mit Gerd Frey sichtlich beeindruckt vom freiwilligen Engagement der vielen Helfer beim THW.
Aber die enorme Anzahl von bundesweit 80.000 Helferinnen und Helfern muss natürlich koordiniert und verwaltet werden. In diesem Zusammenhang hatte sich das THW aufgrund seiner geringen Zahl an hauptamtlichen Beschäftigten seit Jahren vergeblich darum bemüht, bei den Haushaltsberatungen des Bundes von den im Haushaltsgesetz vorgesehenen pauschalen Stellenkürzungen verschont zu werden. Während die alte Bundesregierung dem THW Stellen gestrichen hat, konnten die christlich-liberalen Haushälter in den Beratungen zum Bundeshaushalt 2011 die geplante Kürzung von 39 Stellen abwenden. Darüber hinaus gelang es der Koalition, das THW in die Ausnahmeregelung von den pauschalen Stellenkürzungen aufzunehmen. Damit sichert die Koalition auch langfristig den notwendigen Personalbedarf des THW.








