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02.09.2011

Versorgungsgesetz nimmt nächste Hürde - PID in Deutschland zugelassen

Ulrike Flach MdB Das Bundeskabinett hat am 3. August den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Einige Inhalte hatte ich bereits in meinem letzten Bericht angesprochen. Mit dem Gesetz wird auch das Recht der Versicherten gestärkt, eine Kasse frei zu wählen. Unrechtmäßige Abweisungen, wie wir sie bei der Insolvenz einer Kasse im Frühjahr erleben mussten, werden zukünftig deutlich schärfere Eingriffe der Aufsichtsbehörden nach sich ziehen. Es bleibt dabei: niemand darf von einer gesetzlichen Kasse wegen Alter, Krankheit o.Ä. abgewieden werden.

Auch die Krankenkassen erhalten mehr wettbewerbliche Sielräume. Sie können ihren Versicherten über das gesetzliche Angebot hinaus ergänzende Leistungen (z.B. Versorge, Reha, häusl. Krankenpflege) anbieten.

Ganz wichtig ist die flexiblere Ausgestaltung der Bedarfsplanung. Planungsbereiche für die Zulassung von Ärzten müssen nicht mehr den Stadt- und Landkreisen entsprechen. Ärzte, die in unterversorgten Gebieten praktizieren, erhalten einen finanziellen Anreiz, in dem sie von der Mengenbegrenzung ausgenommen werden. Die Rechtsgrundlagen für den Betrieb von Eigeneinrichtungen durch Kassenärztliche Vereinigungen und durch kommunale Träger werden verbessert. Kassenärztliche Vereinigungen erhalten bei der Nachbesserung von Arztsitzen in überversorgten Gebieten ein Vorkaufsrecht, allerdings nur, wenn sich kein Kind, Ehe- oder Lebenspartner um die Nachbesetzung bewirbt.

Die vertragsärztliche Vergütung wird flexibilisiert und regionalisiert. Kassen und Ärzte auf regionaler Ebene haben mehr Eigenständigkeit bei der Vereinbarung der Vergütung. Die von vielen Ärzten kritisierten sog. ambulaten Kodierrichtlinien entfallen. Wieder ein Schritt zum Abbau von Bürokratie und zu mehr Freiheit im Gesundheitswesen.

Einen großen Erfolg konnten wir kurz vor der parlamentarischen Sommerpause erzielen. Seit über zehn Jahren habe ich mich für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in engen Grenzen eingesetzt. Jetzt erhielt ein entsprechender Gruppenantrag, den auch die meisten FDP-Abgeordneten unterstützten, eine klare Mehrheit. PID wird Paaren mit genetischen Dispositionen für Erbkrankheiten helfen, sich für ein Kind zu entscheiden.

Die PID ist bereits in vielen Ländern seit Jahrzehten zugelassen. Deutschland schließt damit endlich auf. Unser Gesetzesentwurf schließt "Disignerbabies" mit Wahl des Geschlechts oder der Augenfarbe ausdrücklich aus. Nun wird im Bundesgesundheitsministerium die Rechtsverordnung für die Lizensierung der Zentren und die technischen Abläufe erarbeitet.

Abgeordnete und RVR

Ulrike Flach MdB Michael Kauch MdB Marco Buschmann MdB Ralf Witzel MdL FDP-Fraktion im RVR

 

 

 

 

 

 

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